Anlagenverzeichnis
Im Anlagenverzeichnis können Sie Anlagen ganz einfach hinzufügen und deren Anschaffungswert sowie die Nutzungsdauer definieren.
Sie haben auch die Möglichkeit unseren Vorschlagsassistenten zu verwenden, in dem Sie auf die Schaltfläche „Anlage auf Grund von Buchung erstellen“ klicken. Buchungen die dafür herangezogen werden, müssen über der Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern liegen und in einem 0er-Konto verbucht worden sein.
Der Anschaffungswert ist der Wert der Anlage, der in das Anlagenbuch aufgenommen wird. Von diesem Wert werden die jährlichen Abschreibungsbeträge berechnet. Der Anschaffungswert ist grundsätzlich als Netto aufzuzeichnen. Nur bei Kleinstunternehmen oder Unternehmen, die unecht von der Umsatzsteuer befreit sind, ist der Bruttobetrag (inklusive Umsatzsteuer) heranzuziehen. Zum Anschaffungswert zählen auch Versandkosten oder Zoll-Gebühren.
Die jährliche Abschreibung wird automatisch ermittelt und kann mittels Bericht, der die gesamte Abschreibung ausweist, ausgedruckt werden. Dies wird für die Ermittlung der Einkommenssteuer benötigt.
Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihren Steuerberater!
Weitere Informationen bzw. beispielhaft das Vorgehen in Bezug auf den Umgang mit Anlagen:
- Eine ganz normale Buchung erstellen. ZB neuer PC um €900,00 – unbedingt in ein 0er-Konto verbuchen.
- So wird die gesamte Vorsteuer abgerechnet. Das ist korrekt so.
- Ins Anlagenverzeichnis wechseln und eine Anlage aus der Buchung erstellen und zB auf 3 Jahre abschreiben. Dann ist jeweils €300,00 für den PC für die nächsten 3 Jahre im Anlagenverzeichnis hinterlegt.
- Bei den Berichten im E/A-Buchhaltungsmodul wird die gesamte Summe ausgewiesen.
- Wenn man am Jahresende auf die E1a-Berechnung erstellt, werden die 0er-Konten nicht mitgerechnet, jedoch das Anlagenverzeichnis berücksichtigt.